Der Kirchenvorstand ist das ausführende Organ der Kirchengemeinde. Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens festgelegt und umfassen die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens. Der Kirchenvorstand ist aufgerufen, den Pfarrer im Bereich der Vermögensverwaltung zu entlasten, um ihm einen größeren Freiraum für die Aufgaben der Seelsorge zu ermöglichen.
Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist Pfarrer Michael Datené. Die Amtszeit der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolger. Eine Wiederwahl ist möglich.
Udo Bauer, Josef Berger, Ursula Dittrich, Corinna Franken, Matthias Imping, Janus Krahl, Manfred Kuper, Christoph Lingemann (zweiter stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes), Stefan Minge, Bernd Telschow (stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes)