GdG-Rat der Pfarrei

Liebe Mitchristen!

Am 11./12. November 2017 hat in unserer Pfarre die Wahl zum Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) stattgefunden.

Vierzehn Gemeindemitglieder, sieben Frauen und sieben Männer, sind für die nächsten vier Jahre in den neuen GdG-Rat gewählt worden:

Johannes Artz, Britta Brech, Christian Dickmeis, Monika Dickmeis, Winfried Grunewald, Martin Gruhlke, Martina Gruppe, Udo Houben, Dirk Kembügler, Lutz Lausberg, Caren Leuchter, Julia Meuser-Romano, Luzia Oellig und Gabi Ziemons.

Berufen in den GdG-Rat wurden zusätzlich Franz-Josef Dittrich und Michaela Silbernagel, sowie Udo Meuser, Wolfgang Peters und Harald Suermann. Als stimmberechtigtes Mitglied für das Pastoralteam fungiert Petra Minge.

Die konstituierende Sitzung fand am 23.11.2017 statt.

 

Vorstand

Für die Vorstandsarbeit haben sich Caren Leuchter, Martin Gruhlke und Wolfgang Peters zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit Gemeindereferentin Petra Minge und Pfr. Michael Datené bilden sie den Vorstand des GdG-Rates.

Protokollführerin ist Gabi Ziemons.

Den GdG-Rat im Regionalen Katholikenrat vertritt Wolfgang Peters, im Regionalen Pastoralrat Franz-Josef Dittrich. Martin Gruhlke übernimmt die Vertretung des GdG-Rates im Kirchenvorstand, Wolfgang Peters fungiert als sein Vertreter bei dieser Aufgabe.

 

Folgende Arbeitskreise wurden gebildet:

Jugend: Ansprechpartner Martin Gruhlke
Familie: Ansprechpartner Udo Houben
Liturgie: Ansprechpartnerin Luzia Oellig
Internet: Ansprechpartnerin Julia Meuser-Romano

 

Was macht nun der GdG-Rat, welche Aufgaben, welche Rechte hat er?

Laut Satzung für den GdG-Rat gehören dazu:

  1. Der GdG-Rat ist Planungs- und Entscheidungsorgan in allen grundlegenden Fragen der Pastoral. Er bündelt und fördert gemeinsam mit dem Pastoralteam die Verantwortung für das pastorale Handeln in der GdG im Dienst am "Leben in Fülle" aller Menschen im pastoralen Raum.
  2. Als Organ des Laienapostolats ist der GdG-Rat zugleich Vertretungsorgan der Ebene "Kirche am Ort".
  3. Der GdG-Rat hat teil an der Leitung der Gemeinschaft der Gemeinden.
  4. GdG-Rat trägt unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips Sorge für die Belange der Pfarrei und Gemeinden. Der GdG-Rat kooperiert mit Orden, Verbänden, Initiativen und anderen kirchliche Orten in der Gemeinde.
  5. Die Aufgaben des GdG-Rates unterteilen sich in:
    a. Aufgaben, die sich auf "grundlegende Fragen der Pastoral beziehen.
  6. Aufgaben des GdG-Rats gemäß § 3 Ziffer 5 a sind unter anderem:
    a. die aufmerksame Beobachtung des gesamten Raums der GdG hinsichtlich der Lebensbedingungen der dort lebenden und arbeitenden Menschen als Grundlage einer gezielten Entwicklung der Pastoral,
    b. die Koordination der Erstellung, die Verabschiedung, die Überprüfung der Umsetzung und die Fortschreibung des Pastoralkonzepts der GdG,
    c. die Beratung und Festlegung der Gottesdienstordnung in der GdG,
    d. die Verständigung über Grundlinien und Kooperationsformen in der Sakramentenkatechese,
    e. die Förderung des weltkirchlichen Engagements für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung,
    f. die Abstimmung von Grundlinien hinsichtlich der Ökumene der christlichen Kirchen und des Dialogs mit anderen Religionen,
    g. die Darstellung und Kommunikation der Pastoral der GdG in der Öffentlichkeit,
    h. die Feststellung des Bedarfs an personellen Ressourcen und finanziellen Mitteln für pastorale Schwerpunkte im Rahmen des Pastoralkonzepts,
    i. die Beratung zum Nutzungskonzept der pastoral genutzten Gebäude in der GdG in Abstimmung mit den Pfarreiräten,
    j. die Förderung der Kultur des Ehrenamtes und die Ermöglichung von Qualifizierung und Weiterbildung für ehrenamtlich Tätige,
    k. die Förderung der katholischen Verbände, der Vereinigungen und der Gemeinschaftsbildung sowie der Kooperation mit den Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas auf der Ebene der GdG; Dialog und Kooperation mit kommunalen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen auf der Ebene der GdG
    l. die Beratung und Antragstellung auf Veränderungen des Strukturplans bezogen auf das Territorium der jeweiligen GdG gemäß der Verfahrensrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung,
    m. die Berufung der Wahlausschüsse für den GdG-Rat.
  7. Der GdG-Rat wirkt über seine Vertretungen im Regionalen Katholikenrat, im Regionalen Pastoralrat sowie in der Arbeitsgemeinschaft Caritas für die betreffende/n Gemeinschaft/en der Gemeinden des Caritasverbandes der Region mit.
  8. Vor der Ernennung des Leiters der GdG und der Besetzung der Pfarrämter und anderer pastoraler Dienste der "Kirche am Ort" wird der Bischof den GdG-Rat hören und auf der Basis des Pastoralkonzepts der GdG hinsichtlich der personellen Besetzung des Leiters der GdG und der Pfarrämter ein Einverständnis zu erzielen versuchen.
  9. Der GdG-Rat ist ferner zu hören bei:
    a. der Arbeitsfeldbeschreibung der Gemeinde- und Pastoralreferenten/innen,
    b. der Beauftragung von Verantwortlichen gemäß dem Konzept "Kirche in Rufweite".
  10. Die Zustimmung des GdG-Rates ist erforderlich für den Antrag von Pfarreien zur Leitung einer Pfarrei gemäß dem Konzept "Gemeindeleitung in Gemeinschaft"