Liebe Christinnen und Christen
in unseren Pfarreien St. Peter und Paul und St. Bonifatius,
die Corona-Pandemie hat viele unserer alltäglichen Gewohnheiten verändert. Das Leben ist nicht mehr dasselbe wie noch vor ein paar Wochen. Glücklicherweise dürfen wir in Nordrhein-Westfalen ab Mai wieder Gottesdienste mit Beteiligung der Gläubigen feiern. Das ist ein Grund zur Freude und eine Quelle für neue Hoffnung.
Nach wie vor besteht jedoch eine große Infektionsgefahr durch das Virus. Daher unterliegen die öffentlichen Gottesdienste strengen Auflagen und entsprechende Schutzmaßnahmen müssen unbedingt beachtet werden. Wir werden daher im Augenblick leider noch nicht zu einem Gottesdienst- und Gemeindeleben zurückkehren können, wie es noch bis zum März üblich war. Das muss uns leider klar sein.
Um die behördlichen Vorschriften verantwortungsbewusst umzusetzen und eine für alle Beteiligten möglichst sichere Durchführung zu gewährleisten, haben wir uns für die Pfarreien St. Peter und Paul und St. Bonifatius dazu entschieden, nicht schon zum 1. Mai, sondern erst ab dem 15. Mai die Feier öffentlicher Gottesdienste wieder aufzunehmen.
Für öffentliche Eucharistiefeiern stehen aktuell nur die beiden Pfarrkirchen, also St. Peter und Paul und St. Bonifatius, zur Verfügung.
Ab dem 15. Mai gilt daher bis auf weiteres die folgende Gottesdienstordnung:
sonntags, 9:30 Uhr hl. Messe in St. Peter und Paul
sonntags, 11:00 Uhr hl. Messe in St. Bonifatius
dienstags, 18:00 Uhr hl. Messe in St. Bonifatius
mittwochs, 12:15 Uhr hl. Messe in St. Peter und Paul
freitags, 18:00 Uhr Anbetung, anschl. hl. Messe in St. Peter und Paul
Den Maßgaben der nordrheinwestfälischen Bistümer sollen öffentliche Gottesdienste zunächst nur in den größeren Kirchen gefeiert werden. Aus diesem Grund werden wir derzeit in St. Antonius, Röhe, leider noch keine Eucharistiefeier mit Gemeindebeteiligung anbieten. Aber wir freuen uns, dass beginnend mit dem Vorabend des Christi Himmelfahrts- tages, 20. Mai, die Tradition der Maiandacht bzw. des Vespergebets mittwochs um 19:00 Uhr in dieser Kirche wieder aufgenommen werden kann.
Damit die Feier der öffentlichen Gottesdienste den Vorschriften entsprechend ablaufen kann, ist die Beachtung der folgenden Maßgaben unerlässlich:
Bis auf weiteres können wir Beerdigungen ausschließlich mit einer Trauerfeier im kleinen Kreis direkt am Grab durchführen. Eine zusätzliche Feier in der Kirche oder Friedhofskapelle ist weiterhin nicht möglich. Sehr wohl aber können wir in jeder planmäßigen Eucharistiefeier auch namentlich für einen Verstorbenen beten, wenn Sie dies vor- her im Pfarrbüro anmelden.
Wir bitten ausdrücklich darum, dass Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören, vorerst auf die Teilnahme am Gottesdienst in der Kirche verzichten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer häuslichen Sonntagsfeier oder die Gottesdienstübertragungen in Radio, Fernsehen und Internet. Die Sonntagspflicht für die Gläubigen ist weiterhin aufgehoben.
Auch auf die Möglichkeit die Kommunion nach Hause gebracht zu bekommen, möchten wir noch einmal ausdrücklich hinweisen. Dabei erfolgt der Kommunionempfang an der Haus- bzw. Wohnungstür. Hausbesuche können leider weiterhin nicht stattfinden. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro, wenn Sie eine Hauskommunion wünschen.
Wir wissen, dass wir so Gottesdienste in einer für uns alle sehr ungewohnten Art feiern werden. Gleichzeitig hoffen wir, mit der vorstehenden Regelung eine Möglichkeit gefunden zu haben, Gottesdienste verantwortet stattfinden zu lassen. Wir bitten Sie dringend, sich an die getroffenen Regelungen zu halten.
In der Zuversicht, auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona- Pandemie leisten zu können, hoffen wir auf Ihr Verständnis für unsere oben genannten Entscheidungen.
Mit herzlichen Grüßen,
Michael Datené, Pfr.