Öffentliche Gottesdienste ab dem 15.5.

Symbolbild Gottesdienst (c) Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul
Symbolbild Gottesdienst
Datum:
Do. 30. Apr. 2020
Von:
Julia Meuser-Romano

Liebe Christinnen und Christen

in unseren Pfarreien St. Peter und Paul und St. Bonifatius,

 

die Corona-Pandemie hat viele unserer alltäglichen Gewohnheiten verändert. Das Leben ist nicht mehr dasselbe wie noch vor ein paar Wochen. Glücklicherweise dürfen wir in Nordrhein-Westfalen ab Mai wieder Gottesdienste mit Beteiligung der Gläubigen feiern. Das ist ein Grund zur Freude und eine Quelle für neue Hoffnung.

 

Nach wie vor besteht jedoch eine große Infektionsgefahr durch das Virus. Daher unterliegen die öffentlichen Gottesdienste strengen Auflagen und entsprechende Schutzmaßnahmen müssen unbedingt beachtet werden. Wir werden daher im Augenblick leider noch nicht zu einem Gottesdienst- und Gemeindeleben zurückkehren können, wie es noch bis zum März üblich war. Das muss uns leider klar sein.

 

Um die behördlichen Vorschriften verantwortungsbewusst umzusetzen und eine für alle Beteiligten möglichst sichere Durchführung zu gewährleisten, haben wir uns für die Pfarreien St. Peter und Paul und St. Bonifatius dazu entschieden, nicht schon zum 1. Mai, sondern erst ab dem 15. Mai die Feier öffentlicher Gottesdienste wieder aufzunehmen.

 

Für öffentliche Eucharistiefeiern stehen aktuell nur die beiden Pfarrkirchen, also St. Peter und Paul und St. Bonifatius, zur Verfügung.

 

Ab dem 15. Mai gilt daher bis auf weiteres die folgende Gottesdienstordnung:

sonntags, 9:30 Uhr           hl. Messe in St. Peter und Paul

sonntags, 11:00 Uhr         hl. Messe in St. Bonifatius

dienstags, 18:00 Uhr        hl. Messe in St. Bonifatius

mittwochs, 12:15 Uhr       hl. Messe in St. Peter und Paul

freitags, 18:00 Uhr            Anbetung, anschl. hl. Messe in St. Peter und Paul

 

Den Maßgaben der nordrheinwestfälischen Bistümer sollen öffentliche Gottesdienste zunächst nur in den größeren Kirchen gefeiert werden. Aus diesem Grund werden wir derzeit in St. Antonius, Röhe, leider noch keine Eucharistiefeier mit Gemeindebeteiligung anbieten. Aber wir freuen uns, dass beginnend mit dem Vorabend des Christi Himmelfahrts- tages, 20. Mai, die Tradition der Maiandacht bzw. des Vespergebets mittwochs um 19:00 Uhr in dieser Kirche wieder aufgenommen werden kann.

 

Damit die Feier der öffentlichen Gottesdienste den Vorschriften entsprechend ablaufen kann, ist die Beachtung der folgenden Maßgaben unerlässlich:

 

  1. Der Gesundheitsschutz steht in allem an oberster Stell Abstandsgebot, Hygienevorschriften und allgemeine Rücksichtnahme werden unbedingt eingefordert.

 

  1. Für den Zutritt zum Gottesdienst ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unerlässlich. Bitte tragen Sie den Schutz auch während der Feier.

 

  1. Zugangs- und Ausgangswege werden getrennt voneinander Bitte beachten Sie die entsprechende Regelung vor Ort. Ein barrierefreier Zugang ist weiterhin möglich.

 

  1. Die Teilnehmerzahl ist entsprechend der vorgeschriebenen Abstandsregelungen limitiert. Wir bitten schon jetzt um Verständnis, dass die für die entsprechende Kirche zulässige Zahl keinesfalls überschritten werden darf.

 

  1. Von der Eingangstüre aus werden Sie durch den Ordnungsdienst zu Ihren Plätzen geleitet, damit die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden können. Mitglieder desselben Hausstandes können gerne zusammen sitzen, jedoch nur, wenn sie die Kirche gemeinsam betreten. Eine Platzreservierung ist keinesfalls möglich.

 

  1. Wir bitten Sie, frühzeitig zum Gottesdienst zu kommen, um einen reibungslosen und hygienisch verantworteten Zutritt zur Kirche im Sinne der Abstandsregelung zu gewährleisten. Nach Beginn des Gottesdienstes können wir keinen Einlass mehr gewähren.

 

  1. Zur Kollekte werden wir keine Körbchen durch die Bänke geben. Stattdessen bitten wir, dass Sie Ihre Gabe nach dem Gottesdienst in die am Ausgang der Kirche bereit-stehenden Sammelbehälter legen. Außerdem verweisen wir auf die gute Möglichkeit, online zu spenden – siehe hierzu den Hinweis auf der Homepage der jeweiligen Pfar- rei.

 

  1. Zum Kommunionempfang wird der Ordnungsdienst wieder behilflich sein, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

 

  1. Die schon vor der akuten Krise geltenden Maßnahmen bleiben bestehen: Friedensgruß durch Zunicken, kein Weihwasser in den Weihwasserbecken, keine Mundkommunion.

 

Bis auf weiteres können wir Beerdigungen ausschließlich mit einer Trauerfeier im kleinen Kreis direkt am Grab durchführen. Eine zusätzliche Feier in der Kirche oder Friedhofskapelle ist weiterhin nicht möglich. Sehr wohl aber können wir in jeder planmäßigen Eucharistiefeier auch namentlich für einen Verstorbenen beten, wenn Sie dies vor- her im Pfarrbüro anmelden.

 

Wir bitten ausdrücklich darum, dass Gläubige, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören, vorerst auf die Teilnahme am Gottesdienst in der Kirche verzichten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer häuslichen Sonntagsfeier oder die Gottesdienstübertragungen in Radio, Fernsehen und Internet. Die Sonntagspflicht für die Gläubigen ist weiterhin aufgehoben.

 

Auch auf die Möglichkeit die Kommunion nach Hause gebracht zu bekommen, möchten wir noch einmal ausdrücklich hinweisen. Dabei erfolgt der Kommunionempfang an der Haus- bzw. Wohnungstür. Hausbesuche können leider weiterhin nicht stattfinden. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro, wenn Sie eine Hauskommunion wünschen.

 

Wir wissen, dass wir so Gottesdienste in einer für uns alle sehr ungewohnten Art feiern werden. Gleichzeitig hoffen wir, mit der vorstehenden Regelung eine Möglichkeit gefunden zu haben, Gottesdienste verantwortet stattfinden zu lassen. Wir bitten Sie dringend, sich an die getroffenen Regelungen zu halten.

 

In der Zuversicht, auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona- Pandemie leisten zu können, hoffen wir auf Ihr Verständnis für unsere oben genannten Entscheidungen.

 

Mit herzlichen Grüßen,

Michael Datené, Pfr.

 

 

Brief als Download