Die Personalsituation bei den Priestern in Eschweiler hat es erforderlich gemacht, eine neue Gottesdienstordnung für die katholischen Pfarreien in Eschweiler zu entwickeln. Diese Ordnung tritt mit dem 1. Fastensonntag – 09./10. März 2019 – in Kraft.
Es galt, eine faire und dauerhaft tragfähige Lösung zu finden. Je drei Vertreter/-innen der drei Eschweiler Räte der Gemeinschaften der Gemeinden (GdG-Räte) haben gemeinsam mit den Pfarrern und weiteren hauptamtlichen Mitarbeitern einen Vorschlag erarbeitet, der abschließende von den drei GdG-Räten beraten wurde.
Eckpunkte der neuen Gottesdienstordnung:
- In der Regel werden am Samstag/Sonntag zehn hl. Messen gefeiert, vier am Samstag, sechs am Sonntag.
- In jeder GdG wird eine Mess-Zeit an einem festen Ort gesetzt. Hinzu kommt die Stadtabendmesse, die von St. Peter und Paul nach St. Antonius, Röhe, verlegt wird.
- An den übrigen Gottesdienstorten gibt es einen vierzehntätigen Wechsel, der den geraden und ungeraden Kalenderwochen folgt.
- Gottesdienstzeiten, zu denen bisher hl. Messe gefeiert wurde, können im vierzehntägigen Wechsel mit Wortgottesfeiern gefüllt werden, sofern ausreichend Mitarbeiter/-innen dafür zu Verfügung stehen.
- Während die Zeiten vom 1. Fastensonntag 2019 an festliegen, können – solange ausreichend Priester dafür zu Verfügung stehen – noch hl. Messen gefeiert werden, die später nicht mehr möglich sein werden.
- Für die hohen Feiertage gelten eigene Regelungen. Sie werden, ebenso wie eine Gottesdienstordnung für die Werktage, in einem nächsten Schritt erarbeitet.
Wer an einem der nicht gesetzten Gottesdienstorte den Gottesdienst besuchen möchte, ist eingeladen, sich durch Vermeldungen, Aushänge oder das Internet über die konkrete Ordnung am jeweiligen Wochenende zu informieren.
Hier finden Sie eine Darstellung der neuen Gottesdienstordnung